Eigenheim finanzieren: Die Checkliste zu Bauzins, Annuität und Forward-Darlehen

Arbeitsplatz mit Laptop am Fenster eines Wohnhauses

Der Schreibtisch steht im Schlafzimmer, das zweite Meeting läuft über Kopfhörer, weil nebenan jemand telefoniert. Wer dauerhaft von zu Hause arbeitet, bewertet Quadratmeter irgendwann anders als jemand, der die Wohnung nur abends sieht. Aus dieser Rechnung heraus entstehen viele Kaufentscheidungen, und aus ihr heraus werden sie oft zu knapp kalkuliert. Ein gut geschnittener Arbeitsplatz lässt sich auch in einer Mietwohnung einrichten. Eine Finanzierung dagegen korrigiert man später nur teuer.

Der Markt gibt derzeit ein gemischtes Bild ab. Im Juni 2026 vergaben deutsche Banken neue Wohnungsbaukredite an private Haushalte im Volumen von 19,8 Milliarden Euro, nach 17,2 Milliarden im Mai (Quelle: Deutsche Bundesbank, 2026). Gebaut wird ebenfalls wieder mehr: Im ersten Halbjahr 2026 wurden Baugenehmigungen für 126.300 Wohnungen erteilt, 15,1 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2026). Die folgende Liste arbeitet die Punkte ab, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten.

Schritt 1: Rate und Restschuld vorher durchrechnen

Die Monatsrate ist schnell ermittelt, die Restschuld selten. Beim Annuitätendarlehen bleibt die Rate über die Zinsbindung konstant, ihre Zusammensetzung verschiebt sich aber laufend: Der Zinsanteil sinkt mit der Restschuld, der Tilgungsanteil steigt im gleichen Maß. Deshalb schmilzt die Schuld in den ersten Jahren kaum. Wer den eigenen Fall durchspielen will, findet bei Anbietern wie LM Immobilienkredit einen Rechner, der aus Kaufpreis, Eigenkapital, Sollzins und Anfangstilgung die Rate, die Restschuld am Bindungsende und einen jährlichen Tilgungsplan ausgibt.

Greifbar wird das an einem Rechenbeispiel mit offen genannten Annahmen: 350.000 Euro Darlehen, 3,76 Prozent Sollzins, 2,5 Prozent Anfangstilgung, zehn Jahre Bindung. Daraus ergibt sich eine Rate von rund 1.826 Euro im Monat. Nach zehn Jahren stehen trotzdem noch etwa 244.000 Euro offen. Mit nur 2 Prozent Anfangstilgung wäre die Rate mit rund 1.680 Euro zwar bequemer, die Restschuld läge nach zehn Jahren aber bei etwa 265.200 Euro. Erhöht man die Anfangstilgung auf 3 Prozent, steigt die Rate auf rund 1.972 Euro, die Restschuld sinkt aber auf etwa 222.800 Euro. Rund 146 Euro mehr im Monat sparen also gut 21.000 Euro Restschuld.

Restschuld nach zehn Jahren, 350.000 Euro zu 3,76 Prozent2,0 % Tilgung, Rate 1.680 €265.200 €2,5 % Tilgung, Rate 1.826 €244.000 €3,0 % Tilgung, Rate 1.972 €222.800 €yuuguu.com

Schritt 2: Wissen, was im Effektivzins nicht steckt

Verglichen wird über den effektiven Jahreszins, berechnet nach § 16 der Preisangabenverordnung. Er bildet den Sollzins plus die Kosten ab, die in die Gesamtkreditkosten fallen. Zwei Posten bleiben ausdrücklich draußen: Notarkosten und Grundbuchgebühren. Beide gehören trotzdem bezahlt, zusammen mit Grunderwerbsteuer und einer eventuellen Maklercourtage. Diese Kaufnebenkosten finanziert kaum eine Bank mit, sie müssen aus Eigenkapital kommen und tauchen in keinem Zinsvergleich auf.

Bei der Grunderwerbsteuer lohnt der Blick ins jeweilige Landesrecht. § 11 GrEStG nennt einen Satz von 3,5 vom Hundert, erlaubt den Ländern aber ausdrücklich eine abweichende Festlegung. Real gezahlt wird deshalb je nach Bundesland deutlich mehr. Für die Finanzierungsplanung heißt das: Der Steuersatz des Kaufortes gehört in die Tabelle, nicht der Wert aus dem Gesetzestext.

Schritt 3: Die Zinsstruktur prüfen, statt der Faustregel zu folgen

Kurz laufendes Geld ist billiger als lang gebundenes: Diese Regel stimmt derzeit nicht. Im Juni 2026 kosteten neue Wohnungsbaukredite mit variabler oder einjähriger Bindung 4,36 Prozent, während die Bindung über fünf bis zehn Jahre bei 3,76 Prozent lag und die über zehn Jahre bei 3,98 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank, 2026). Am günstigsten ist derzeit also die mittlere Bindung, am teuersten das kurze Ende.

Erklären lässt sich das mit der Herkunft der Zinsen. Am kurzen Ende wirkt die Geldpolitik der Notenbank, deren Einlagesatz bei 2,25 Prozent und deren Hauptrefinanzierungssatz bei 2,40 Prozent liegt (Quelle: Europäische Zentralbank, Stand 25. August 2026). Lange Bindungen hängen dagegen an den Renditen langlaufender Anleihen und Pfandbriefe. Beide Enden bewegen sich unabhängig voneinander, weshalb eine Faustregel aus der Hochzinsphase heute in die Irre führt.

Schritt 4: Das Zehnjahresrecht einplanen

Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB darf ein Darlehensnehmer zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Ausschließen lässt sich dieses Recht vertraglich nicht. Wird nach Auszahlung eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzinssatz getroffen, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt neu. In Wahrheit ist eine Bindung über 15 oder 20 Jahre deshalb eine Bindung über zehn Jahre plus Ausstiegsrecht.

Vor Ablauf dieser zehn Jahre wird es teurer. Bei vorzeitiger Rückzahlung während der Zinsbindung darf die Bank eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Auf den oft zitierten Deckel von 1 Prozent kann man sich dabei nicht berufen: § 502 Absatz 3 BGB begrenzt die Entschädigung nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, also beim gewöhnlichen Ratenkredit. Für Immobiliardarlehen gibt es keine gesetzliche Obergrenze.

Schritt 5: Die Anschlussfinanzierung terminieren

Am Ende der Zinsbindung steht die Restschuld, und für sie gibt es drei Wege. Bei der Prolongation läuft das Darlehen beim bisherigen Institut weiter, zu neu vereinbarten Konditionen und ohne Umschreibung des Grundpfandrechts. Wer umschuldet, wechselt den Kreditgeber. Das kostet Aufwand im Grundbuch, bringt dafür aber echten Wettbewerb um den Zins. Beim Forward-Darlehen steht der Zinssatz schon fest, bevor überhaupt ausgezahlt wird.

Für diese Wartezeit verlangt der Kreditgeber in der Regel einen Aufschlag auf den aktuellen Satz. Wie viele Monate Vorlauf möglich sind, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und ist Marktpraxis, keine gesetzliche Regel. Die Rechnung dahinter bleibt eine Wette: Der Aufschlag ist sicher, die Zinsersparnis nicht. Sinnvoll wird sie vor allem dann, wenn eine steigende Rate das Haushaltsbudget wirklich sprengen würde.

Wichtiger als die Wahl des Weges ist der Zeitpunkt. Eine Prolongation kommt oft als fertiges Schreiben ins Haus, kurz vor dem Ende der Bindung, mit einer Frist zum Unterschreiben. Wer erst dann anfängt zu vergleichen, hat kein Gegenangebot und damit keine Verhandlungsposition. Ein Termin im Kalender, gut ein Jahr vor Ablauf der Bindung, kostet nichts und verschiebt das Gespräch spürbar.

Vorfälligkeitsentschädigung: zwei Kreditarten, zwei RegelnAllgemein-VerbraucherdarlehenEntschädigung gedeckelthöchstens 1 % oder 0,5 %§ 502 Absatz 3 BGBImmobiliar-VerbraucherdarlehenKein gesetzlicher Deckelnur angemessene Entschädigung§ 502 Absatz 1 BGByuuguu.com

Schritt 6: Den Puffer nicht wegrechnen

Eine Finanzierung, die exakt aufgeht, geht nicht auf. Instandhaltung, Hausgeld, steigende Nebenkosten und der Ersatz von Technik laufen weiter. Im Homeoffice steigt der Verbrauch dabei eher, als dass er sinkt. Auch ein Fahrzeug bleibt ein Kostenblock, selbst wenn es geteilt wird und die Frage, wer haftet und wer versichert ist, sauber geklärt wurde. Zwischen einer teuren Reparatur und dem Dispokredit stehen am Ende zwei bis drei Nettogehälter Rücklage. Weniger ist keine Rücklage, sondern Hoffnung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und effektivem Jahreszins?

Der Sollzins ist der Prozentsatz, der auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag angewendet wird. Der effektive Jahreszins rechnet die Nebenkosten hinzu, die in die Gesamtkreditkosten einbezogen werden, und wird nach § 16 PAngV berechnet. Notar- und Grundbuchkosten bleiben dabei außen vor.

Wie hoch sollte die Anfangstilgung sein?

Eine feste Regel gibt es nicht, wohl aber eine Mechanik: Je niedriger die Tilgung, desto höher die Restschuld am Ende der Bindung. Im Beispiel oben trennen 0,5 Prozentpunkte Tilgung rund 21.000 Euro Restschuld. Wer die Rate stemmen kann, tilgt deshalb lieber höher und vereinbart zusätzlich ein Sondertilgungsrecht. Üblich sind jährliche Sondertilgungen bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Darlehenssumme, und dieses Recht kostet in vielen Angeboten keinen Zinsaufschlag. Es gehört ausdrücklich in den Vertrag.

Kann ich ein Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung vorzeitig ablösen?

Ja, nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist. Dieses Recht aus § 489 BGB kann der Vertrag nicht ausschließen. Vorher ist eine Ablösung nur mit Zustimmung der Bank und gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wann lohnt sich ein Forward-Darlehen?

Es lohnt sich, wenn die Zinsen bis zur Ablösung stärker steigen als der vereinbarte Aufschlag. Sicher ist der Aufschlag, unsicher die Entwicklung. Für Haushalte, deren Budget eine deutlich höhere Rate nicht verkraftet, kauft das Forward-Darlehen deshalb weniger Rendite als Planbarkeit.

Fazit: drei Zahlen ins Angebot schreiben lassen

Am Ende trägt die Finanzierung nicht die niedrigste Rate, sondern die Rechnung, die auch mit einem höheren Anschlusszins noch aufgeht. Drei Angaben gehören dafür schriftlich ins Angebot: effektiver Jahreszins, Restschuld zum Ende der Zinsbindung und die Rate, die sich bei zwei Prozentpunkten mehr für den Anschluss ergäbe. Wer diese drei Zeilen vor sich hat, verhandelt über Substanz. Alles andere ist Prospekt.

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