Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Steuerabzug, den Sie für jeden Tag geltend machen können, an dem Sie überwiegend von zuhause gearbeitet haben – auch ohne ein separates Arbeitszimmer. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert und gilt unverändert auch 2026. In diesem Ratgeber erklären wir Höhe, Voraussetzungen und wie Sie die Pauschale richtig in die Steuererklärung eintragen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Sie können 6 Euro für jeden Tag absetzen, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend zuhause ausgeübt haben. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr, was 210 Homeoffice-Tagen entspricht. Diese Beträge gelten 2026 weiterhin. Wer von zuhause arbeitet, profitiert nicht nur steuerlich, sondern auch von einem entfallenden Arbeitsweg – wie Sie den Arbeitsplatz dafür optimal gestalten, lesen Sie im Ratgeber zum Homeoffice einrichten.

Wer bekommt die Pauschale – und wer nicht?
Die Pauschale steht grundsätzlich allen offen, die zuhause arbeiten: Angestellten, Selbstständigen und auch Personen mit Nebenjob. Wichtig sind diese Punkte:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer? | Nein, der Küchentisch genügt |
| Zählt ein halber Arbeitstag zuhause? | Nur wenn Sie überwiegend zuhause tätig waren |
| Geht es zusätzlich zur Pendlerpauschale? | Nicht für denselben Tag |
| Gilt sie für Selbstständige? | Ja, als Betriebsausgabe |
Ein voll ausgestattetes Arbeitszimmer mit allen Kosten lässt sich unter strengeren Bedingungen separat absetzen. Für die meisten ist die einfache Tagespauschale jedoch der praktischere Weg.
Wie relevant ist die Pauschale?
Sie betrifft viele Menschen. Das Statistische Bundesamt berichtete, dass 2023 rund 24 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland zumindest gelegentlich im Homeoffice arbeiteten (Destatis, 2024). Gleichzeitig lag laut Bundesfinanzministerium die durchschnittliche Steuererstattung bei Arbeitnehmern zuletzt im vierstelligen Bereich (BMF, 2024) – jeder zusätzliche Werbungskostenposten wie die Homeoffice-Pauschale kann diesen Betrag erhöhen.
So tragen Sie die Pauschale in die Steuererklärung ein
- Tage zählen: Notieren Sie über das Jahr, an wie vielen Tagen Sie überwiegend zuhause gearbeitet haben.
- Betrag berechnen: Multiplizieren Sie die Tage mit 6 Euro, maximal 1.260 Euro.
- Anlage N: Angestellte tragen den Betrag bei den Werbungskosten in der Anlage N ein.
- Selbstständige: Setzen den Betrag als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR an.
- Nachweise aufbewahren: Eine einfache Aufstellung der Tage genügt meist, halten Sie sie bereit.
Wer das Homeoffice für einen Zuverdienst nutzt, sollte zugleich auf seriöse Angebote achten – einen Überblick gibt unser Beitrag zu Nebenjobs im Homeoffice.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Pauschale auch bei wenigen Tagen?
Ja. Jeder Tag bringt 6 Euro, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auch kleine Beträge summieren sich über das Jahr.
Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Nein, für denselben Zeitraum müssen Sie sich entscheiden. Rechnen Sie beide Varianten durch und wählen Sie die günstigere.
Muss ich Belege einreichen?
In der Regel nicht beim Einreichen, aber das Finanzamt kann eine Aufstellung der Homeoffice-Tage nachfordern. Führen Sie deshalb eine Liste.
Gilt die Pauschale auch im Nebenjob?
Ja, wenn Sie für den Nebenjob überwiegend zuhause tätig sind, können auch diese Tage zählen.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale bleibt 2026 ein einfacher und wertvoller Steuervorteil: 6 Euro pro Tag, bis zu 1.260 Euro im Jahr, ganz ohne separates Arbeitszimmer. Notieren Sie konsequent Ihre Homeoffice-Tage, tragen Sie den Betrag in der Anlage N oder EÜR ein und halten Sie eine kurze Aufstellung bereit. So holen Sie sich einen Teil der Kosten fürs Arbeiten von zuhause unkompliziert zurück.

