Die Homeoffice-Pauschale ist ein fester Steuerabzug: Sie machen ihn für jeden Tag geltend, an dem Sie überwiegend von zuhause gearbeitet haben – auch ohne eigenes Arbeitszimmer. Der Abzug ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert und gilt 2026 unverändert weiter, mit derselben Tagespauschale und demselben Höchstbetrag wie zuvor.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Für jeden Tag mit überwiegender Heimarbeit setzen Sie 6 Euro an, nach oben ist bei 1.260 Euro pro Jahr Schluss – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. An diesen Beträgen ändert sich 2026 nichts. Neben dem steuerlichen Vorteil entfällt an diesen Tagen der Arbeitsweg, ein Grund mehr, den Platz zuhause bewusst einzurichten. Praktische Ideen dazu liefert der Ratgeber zum Homeoffice einrichten.

Wer bekommt die Pauschale – und wer nicht?
Offen steht die Pauschale grundsätzlich jedem, der zuhause arbeitet: Angestellten ebenso wie Selbstständigen und Menschen mit Nebenjob. Vier Punkte klären die häufigsten Unsicherheiten:
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer? | Nein, der Küchentisch genügt |
| Zählt ein halber Arbeitstag zuhause? | Nur wenn Sie überwiegend zuhause tätig waren |
| Geht es zusätzlich zur Pendlerpauschale? | Nicht für denselben Tag |
| Gilt sie für Selbstständige? | Ja, als Betriebsausgabe |
Wer ein voll ausgestattetes Arbeitszimmer nachweisen kann, darf dessen Kosten unter strengeren Bedingungen separat absetzen. In der Praxis bleibt die einfache Tagespauschale für die meisten trotzdem der unkompliziertere Weg.
Wie relevant ist die Pauschale?
Betroffen ist ein großer Teil der Erwerbstätigen: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2023 rund 24 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland zumindest gelegentlich im Homeoffice (Destatis, 2024). Die durchschnittliche Steuererstattung bei Arbeitnehmern lag laut Bundesfinanzministerium zuletzt im vierstelligen Bereich (BMF, 2024), und Werbungskosten wie diese Pauschale zählen direkt in diese Rechnung hinein.
So tragen Sie die Pauschale in die Steuererklärung ein
- Tage zählen: Notieren Sie fortlaufend, an wie vielen Tagen Sie überwiegend zuhause gearbeitet haben – eine kostenlose Zeiterfassung-App nimmt Ihnen das Mitschreiben ab.
- Betrag berechnen: Multiplizieren Sie die Tage mit 6 Euro, maximal 1.260 Euro.
- Anlage N: Angestellte tragen den Betrag bei den Werbungskosten in der Anlage N ein.
- Selbstständige: Setzen den Betrag als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR an.
- Nachweise aufbereiten: Eine einfache Aufstellung der Tage reicht in der Regel aus; legen Sie sie griffbereit ab, falls das Finanzamt nachfragt.
Nutzen Sie das Homeoffice zugleich für einen Zuverdienst, lohnt sich ein Blick auf seriöse Angebote – ein Überblick dazu steht im Beitrag zu Nebenjobs im Homeoffice.
Pauschale bei Jobwechsel oder mehreren Tätigkeiten
Wechseln Sie im Laufe des Jahres den Arbeitgeber oder üben Sie mehrere Tätigkeiten nebeneinander aus, zählt weiterhin jeder einzelne Tag mit überwiegender Heimarbeit, unabhängig davon, für welchen Arbeitgeber oder welches Projekt Sie an diesem Tag gearbeitet haben. Der Höchstbetrag von 1.260 Euro gilt pro Person und Jahr, nicht getrennt je Arbeitsverhältnis. Führen Sie deshalb auch bei einem Wechsel durchgehend Buch über Ihre Homeoffice-Tage, damit am Jahresende keine Tage unter den Tisch fallen. Diese Frage taucht häufig im weiteren Zusammenhang mit Remote Work auf; einen Überblick über Modelle, Rechte und Pflichten bietet unser Remote-Work-Guide.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Pauschale auch bei wenigen Tagen?
Ja. Jeder Tag bringt 6 Euro, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, und auch kleine Beträge summieren sich über das Jahr.
Kann ich Pauschale und Arbeitszimmer kombinieren?
Nein, für denselben Zeitraum müssen Sie sich entscheiden. Rechnen Sie beide Varianten durch und wählen Sie die günstigere.
Muss ich Belege einreichen?
Beim Einreichen in der Regel nicht, doch das Finanzamt kann eine Aufstellung der Homeoffice-Tage nachfordern. Führen Sie deshalb eine Liste.
Gilt die Pauschale auch im Nebenjob?
Ja. Sind Sie für den Nebenjob überwiegend zuhause tätig, zählen auch diese Tage in die Berechnung hinein.

