Am 25. Juni 2020 stellte ein Unternehmen aus dem DAX Insolvenzantrag. Eine Woche zuvor hatte der Wirtschaftsprüfer das Testat für den Jahresabschluss verweigert, weil sich 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten nicht nachweisen ließen. Für Anleger war das eine Kursfrage. Für Menschen mit einer Karte aus demselben Haus war es eine ganz andere: Kommen sie noch an ihr Geld?
Je nach Produkt fiel die Antwort unterschiedlich aus, und der Grund dafür steckte im Kleingedruckten. Guthaben bei der zugehörigen Bank mit deutscher Vollbanklizenz zählte nicht zur Insolvenzmasse. Es war über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Kunde abgedeckt (Quelle: § 8 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz). Prepaid-Guthaben auf E-Geld-Produkten folgte anderen Regeln: Die britische Finanzaufsicht ließ die dortige Kartensparte Ende Juni 2020 vorübergehend einfrieren, das Prepaid-Angebot boon wurde zum 3. Oktober 2020 abgeschaltet.
Warum das Homeoffice-Konten besonders betrifft
Im Homeoffice verteilt sich Geld oft auf mehrere Anbieter: Girokonto bei der Hausbank, Karte einer App-Bank für Abos, Prepaid-Produkt für Auslagen. In der Buchhaltung hat diese Aufteilung handfeste Vorteile. Sie verteilt aber auch das Geld auf Institute mit sehr unterschiedlichen Zulassungen, und dieser Unterschied fällt erst auf, wenn ein Anbieter ausfällt.
Für die Auswahl einer Karte folgt daraus ein Kriterium, das auf keinem Preisblatt steht: Wer gibt sie eigentlich heraus? Eine lizenzierte Bank unterliegt der Einlagensicherung, ein E-Geld-Institut muss Kundengelder stattdessen getrennt vom eigenen Vermögen sichern — im Ernstfall sind das zwei verschiedene Verfahren mit zwei verschiedenen Zeitachsen. Der Rückblick auf den Fall Wirecard endet deshalb mit einer Checkliste für alle, die Kreditkarten vergleichen und dabei über Jahresgebühr und Auslandseinsatz hinausschauen wollen: Banklizenz oder E-Geld-Erlaubnis, öffentliches Preisverzeichnis, Dauer am Markt, nachvollziehbare Gebührenstruktur.
Karte ist nicht gleich Karte
Im Sprachgebrauch verschwimmen drei Produkte, die rechtlich wenig gemeinsam haben. Ende 2025 waren in Deutschland rund 218 Millionen Zahlungskarten mit Zahlfunktion im Umlauf. Davon entfielen 181,1 Millionen auf Debitkarten und 30,0 Millionen auf Karten mit monatlicher Sammelabrechnung. Nur 6,8 Millionen boten eine echte Kreditfunktion (Quelle: Europäische Zentralbank, Kartenbestand 2025). Nur der letzte Typ gilt in dieser Statistik als Kreditkarte — die Karte, die viele im Portemonnaie tragen und ebenfalls so nennen, läuft dort als verzögerte Debitkarte.
Praktisch heißt das: Bei der Sammelabrechnung wandern alle Umsätze eines Monats gebündelt vom Girokonto ab, bis dahin läuft ein zinsfreies Zahlungsziel. Wer die Kreditfunktion nutzt, darf einen Restsaldo stehen lassen und zahlt dafür Zinsen. Die Debitkarte kennt beides nicht, dort ist der Betrag sofort weg. Wer im Homeoffice Softwarelizenzen und Abos bündelt, profitiert vom Zahlungsziel — vorausgesetzt, die Teilzahlung bleibt ausgeschaltet.
Was sich im Alltag verschoben hat
Erstmals überschritten die unbaren Zahlungen 2025 die Hälfte. 55 Prozent aller erfassten Alltagszahlungen liefen ohne Bargeld ab, gemessen am Umsatz waren es 77 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank, Zahlungsverhalten 2025). Damit hängt mehr Alltag an der Funktionsfähigkeit eines einzelnen Dienstleisters als noch vor wenigen Jahren. Eine zweite Karte eines anderen Herausgebers ist deshalb weniger Luxus als Ausfallreserve — dasselbe Prinzip, nach dem im Homeoffice auch Zugangsdaten mehrfach abgesichert werden.
Ein zweiter Punkt betrifft alle, die geschäftlich unterwegs sind. Die europäischen Obergrenzen für Interbankenentgelte gelten ausdrücklich nicht für Firmenkarten und nicht für Bargeldabhebungen. Auch Karten aus Drei-Parteien-Systemen bleiben ausgenommen (Quelle: EU-Verordnung 2015/751, Artikel 1 Absatz 3). Genau daraus erklärt sich, warum Firmenkarten teurer sind und warum manche Händler bestimmte Karten nicht annehmen. Wer viel reist, sollte diesen Unterschied zusammen mit dem Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte einmal durchgehen.
Häufige Fragen
Ist Guthaben auf einer Prepaid-Karte wie ein Bankkonto geschützt?
Nicht zwangsläufig. Bei Bankeinlagen greift die gesetzliche Einlagensicherung, bei E-Geld-Guthaben nicht. Gibt ein E-Geld-Institut die Karte heraus, muss es die Kundengelder getrennt vom eigenen Vermögen sichern. Das ist ein anderes Verfahren mit anderem Ablauf, und es lohnt sich, vor der Aufladung nachzusehen, wer hinter dem Produkt steht.
Woran erkenne ich, wer meine Karte herausgibt?
Im Preis- und Leistungsverzeichnis und im Impressum der Anbieter-App steht der Herausgeber, meist als Bank oder als E-Geld-Institut mit Aufsichtsvermerk. Häufig ist es nicht die Marke auf der Karte. Fehlt diese Angabe oder ist sie nur über Umwege auffindbar, ist das für sich genommen ein Signal.
Wie viele Karten braucht man im Homeoffice wirklich?
Zwei reichen in den meisten Fällen: eine Karte für laufende Abos und Software, eine zweite von einem anderen Herausgeber als Reserve. Zusätzlich erleichtern getrennte Karten für privat und beruflich die Buchhaltung. Mehr als drei Konten erzeugen vor allem Verwaltungsaufwand.
Darf ein Händler die Annahme einzelner Kreditkarten verweigern?
Ja, solange er darauf hinweist. Akzeptiert ein Händler nicht alle Karten eines Kartensystems, muss er das am Geschäftseingang und an der Kasse klar kenntlich machen. Bei Karten aus Drei-Parteien-Systemen kommt das häufiger vor, weil die Entgeltregeln dort abweichen.
Fazit: ein Kriterium in die Auswahl aufnehmen
In einem einzigen Arbeitsschritt lässt sich die Lehre aus 2020 umsetzen. Vor der nächsten Kartenbestellung 2026 im Preis- und Leistungsverzeichnis nachsehen, welches Institut die Karte tatsächlich ausgibt und unter welcher Zulassung es arbeitet. Steht dort eine Bank mit Einlagensicherung, ist die Frage erledigt. Ist dagegen ein E-Geld-Institut eingetragen, gehört auf das Produkt nur Geld, dessen kurzfristige Blockade zu verkraften wäre — und eine zweite Karte eines anderen Herausgebers ins Portemonnaie.

